„Da war doch mal was mit Bestandsschutz …“
- christiantromm4
- vor 4 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Viele Eigentümer und Vermieter kennen die Situation: Die Elektroinstallation ist alt, funktioniert „irgendwie“ – und jetzt steht eine Sanierung an. Neue Küche, Badmodernisierung, zusätzliche Steckdosen fürs Homeoffice, Wallbox oder Smart-Home-Nachrüstung. Spätestens dann fällt der Begriff „Bestandsschutz“. Oft verbunden mit der Hoffnung: „Dann muss ich ja nichts anpassen.“
Die Realität ist etwas nüchterner – aber auch klar: Sicherheit und anerkannte Regeln der Technik sind maßgeblich. Und: Wer Teile einer Anlage erneuert oder erweitert, zieht damit Anforderungen nach aktuellem Stand nach sich.
Begriffsklärung: Was bedeutet „Bestandsschutz“ bei Elektro?
Wichtig vorweg: In der Normenreihe DIN VDE 0100 steht der Begriff „Bestandsschutz“ nicht als eigene Regelkategorie. In der Praxis meint man damit meist:
Eine Anlage muss nicht automatisch komplett umgerüstet werden, nur weil es heute neuere Normen gibt.
Das gilt aber nur unter typischen Voraussetzungen:
Die Anlage war zum Errichtungszeitpunkt fachgerecht.
Sie ist weiterhin sicher (keine akute Gefährdung, keine gravierenden Mängel).
Es wird nicht in sicherheitsrelevanter Weise geändert/erweitert.#
Vom Zeitpunkt der Erstellung bis heute hat keine Nutzungsänderung stattgefunden
Sobald eine Anlage gefährlich ist, kann ein „Weiter so“ nicht mehr argumentiert werden – unabhängig vom Baujahr.
Was ist eine Teilerneuerung – und warum ist sie der „Trigger“?
Eine Teilerneuerung liegt vor, wenn Sie Teile der Installation ändern, erweitern oder modernisieren, z. B.:
neue Stromkreise (Küche, Bad, Klima, Homeoffice)
Umbau/Erweiterung von Verteilungen (UV/Zählerschrank)
zusätzliche Steckdosen, neue Leitungswege, neue Schutzorgane
Nachrüstung großer Verbraucher (Wallbox, Wärmepumpe, PV-Anbindung)

Und genau hier wird es verbindlich: Für Errichtung, Erweiterung, Änderung und
Instandhaltung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) einzuhalten – das ist nicht nur „VDE-Sprache“, sondern gesetzlich verankert.
Praktische Konsequenz:
Wenn Sie z. B. die Küche komplett neu machen, behandeln Sie diese neuen/angepassten Stromkreise wie „neu errichtet“– mit Schutzmaßnahmen, die heute Stand der Technik sind.
Anforderungen aus DIN VDE 0100, die bei Teilerneuerung typischerweise relevant werden
Schutz gegen elektrischen Schlag: RCD/FI (DIN VDE 0100-410)
Ein zentraler Punkt ist der zusätzliche Schutz durch RCDs (i. d. R. 30 mA) – insbesondere für Steckdosenstromkreise bis einschließlich 32 A (und weitere Fälle, abhängig von Nutzung/Ort).
Typische Praxisfälle
neue/zusätzliche Steckdosen in Wohnräumen
neue Stromkreise in Küche/Bad
Außenbereiche (Terrasse, Garten)
Überspannungsschutz (DIN VDE 0100-443 / -534)
Bei Änderungen an Verteilungen oder bei neuen Anlagen ist Überspannungsschutz häufig ein Thema. Die Normen 0100-443/-534 regeln, wann und wie Überspannungsschutzeinrichtungen (SPDs) auszuwählen und zu errichten sind.
Warum das in der Sanierung praktisch wichtig ist
Schutz empfindlicher Elektronik (Router, Smart-Home-Zentrale, TV, Wärmepumpe)
Reduktion von Ausfällen durch Schalthandlungen und Blitz-/Netzereignisse
Bad ist Sonderfall: DIN VDE 0100-701

Bei Bädern gelten definierte Schutzbereiche und spezifische Anforderungen an Betriebsmittel, Leitungsführung und Schutzmaßnahmen. Das ist ein häufiger „Kipp-Punkt“, an dem eine Teilerneuerung mehr nach sich zieht als anfangs gedacht.
Prüfung nach Errichtung/Änderung: DIN VDE 0100-600
„Es funktioniert“ ist kein Prüfkonzept. Die Norm fordert nach Errichtung (und sinngemäß bei Änderungen/Erweiterungen) eine Prüfung durch Besichtigen, Erproben, Messen samt Dokumentation.
Typische Messungen/Checks (vereinfacht)
Durchgängigkeit Schutzleiter / Potentialausgleich
Isolationsmessung
Schleifenimpedanz / Abschaltbedingungen
RCD-Prüfung (Auslösezeit/-strom)
Polarität / Zuordnung / Kennzeichnung
Brandschutz/Fehlerlichtbogen (DIN VDE 0100-420)
Je nach Risiko und Nutzung kann auch der Schutz gegen thermische Auswirkungen und die Bewertung von Maßnahmen (z. B. AFDD/„Brandschutzschalter“) relevant werden.
Was passiert, wenn „nur teilweise“ erneuert wird?
aaRdT sind der Maßstab – und VDE-Regeln sind der Normalnachweis
Die Einhaltung der aaRdT ist gesetzlich relevant, u. a. über die Vermutungswirkung, wenn technische Regeln eingehalten werden.
aaRdT steht für "allgemein anerkannte Regeln der Technik" und bezeichnet technische Standards, die wissenschaftlich fundiert, in der Praxis bewährt und von der Mehrheit der Fachleute akzeptiert sind; sie gelten als Mindestanforderung für sichere und fachgerechte Ausführungen, besonders im Bauwesen, und sind nicht zwingend identisch mit DIN-Normen, gehen aber oft darüber hinaus.
Praxis-Check: Wann reicht Teilerneuerung – und wann muss man weiterdenken?
Häufig „sauber lösbar“ als Teilerneuerung
einzelne Räume/Teilbereiche mit klarer Abgrenzung
neue Stromkreise sauber aus der Verteilung geführt
Schutzmaßnahmen (RCD/SPD etc.) passend umgesetzt
Prüfung + Dokumentation vollständig
Häufige Gründe, warum mehr nötig wird
fehlender/ungenügender Schutzleiter, alte „klassische Nullung“
überlastete Stromkreise (zu viele Verbraucher, zu wenige Stromkreise)
ungeeignete Verteilung/fehlende Schutzorgane/kein Platz
Bad/Küche wird komplett neu strukturiert (Schutzbereiche, Lasten, Leitungswege)
Unser Vorgehen bei Elektro-Tromm
Bestandsaufnahme (Sichtprüfung + Abgleich der Nutzung)
Messungen & Bewertung (Sicherheit/Abschaltbedingungen/RCD/PA)
Sanierungskonzept: Was ist zwingend, was ist sinnvoll, was ist optional?
Ausführung der Teilerneuerung nach aktuellem Stand der Technik
Prüfprotokoll & Dokumentation für Nachweis und Sicherheit
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