top of page

Was ändert sich 2026 – ganz praktisch?

Aktualisiert: vor 1 Tag


§14a EnWG: Wallbox & Wärmepumpe müssen „steuerbar“ sein (bei Neuanlagen)


Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallbox, Wärmepumpe, Speicher) gilt: Seit 1. Januar 2024 müssen Neuanlagen grundsätzlich dimm-/steuerbar sein. Im Engpassfall darf der Netzbetreiber die Leistung temporär reduzieren – der normale Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. 


Was das 2026 für Sie heißt:

Bei neuen Energie-Projekten muss die Elektroinstallation von Beginn an so geplant werden, dass Anmeldung, Steuerbarkeit und Dokumentation sauber zusammenpassen.


Smart Meter & „Steuerbox“: Messung + Steuern wird häufiger Teil der Planung


Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde zuletzt zum 25. Februar 2025 angepasst – u. a. mit Blick auf Fälle, in denen neben dem intelligenten Messsystem auch eine Steuerungseinrichtung relevant wird. 


Aus Branchensicht wird der Rollout von intelligenter Messung und netzorientierter Steuerung weiter hochgefahren (Zielbilder bis Ende 2026 werden öffentlich kommuniziert). 


Die BNetzA unterscheidet (vereinfacht) diese Fälle


  • < 6.000 kWh/Jahr (ohne RLM): iMSys optional (Entscheidung Messstellenbetreiber) – typischerweise kommt hier erstmal eine moderne Messeinrichtung

  • ≥ 6.000 kWh/Jahr: iMSys Pflicht

  • Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (z. B. Wärmepumpe, Wallbox): iMSys Pflicht

  • PV/Erzeugungsanlage > 7 kW (installiert): iMSys Pflicht


Und: Seit 2025 können Verbraucher auch auf eigenen Wunsch vorzeitig ein iMSys verlangen (gegen einmaliges, i. d. R. bis 100 € als „angemessen“ vermutetes Entgelt).

iMSys steht für Digitale Zählereinrichtungen


Analoge Zähler

Was wir daraus ableiten:

Bei PV/WP/Wallbox lohnt es sich, den Zählerschrank zukunftssicher zu planen (Platz, Versorgung, Leitungswege).


Zählerschrank in München: TAB/TAR & SWM-Vorgaben sind der Taktgeber


In München gelten für den Netzanschluss die Technischen Mindestanforderungen (TAB/TAR) der SWM Infrastruktur – inkl. ergänzender Hinweise und Vorgaben für Anlagen nach §14a EnWG



Gerade bei Umbauten/Erweiterungen können Anforderungen wie APZ / RfZ (je nach Anlagenstruktur) relevant werden. 


Wichtig: Es gibt selten „den einen bundesweiten Stichtag“ für alle Zählerschränke. In der Praxis entscheidet oft der Anlass (PV/WP/Wallbox/Sanierung) plus TAB des Netzbetreibers.


Balkonkraftwerk 2026: neue Produktnorm bringt mehr Klarheit


Für steckerfertige PV („Balkonkraftwerk“) gibt es seit Dezember 2025 eine Produktnorm (DIN VDE V 0126-95:2025-12), die erstmals Anforderungen an das Gesamtsystem beschreibt. 


Unser Praxis-Check:

Passt der Stromkreis? Passt der Anschluss? Passt die Absicherung? – damit es nicht nur „läuft“, sondern auch sauber und sicher ist.


Förderungen 2026: Bayern neu geregelt, alte Programme teils ausgelaufen


  • Das bayerische Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur … 2.0“ ist zum 31.12.2025 ausgelaufen

  • Gleichzeitig wird die Förderung der Ladeinfrastruktur in Bayern ab 01.01.2026 mit neuer Richtlinie fortgeführt (Gültigkeit bis 31.12.2029). 


Was wir für dich übernehmen:

Wir prüfen mit dir, ob dein Vorhaben (z. B. Ladepunkt im Mehrfamilienhaus/Unternehmen) zur aktuellen Förderrichtlinie passt – und planen die Technik so, dass sie die Anforderungen erfüllt.


Entscheidungsbaum: Muss mein Zählerschrank 2026 angefasst werden?


In vielen Fällen: ja – lassen Sie es zumindest prüfen.


Sehr wahrscheinlich prüfen/anpassen, wenn …

  • eine Wallbox oder Wärmepumpe neu installierst (Stichwort §14a) wird

  • eine PV neu installierst oder deutlich erweitert wird

  • ein Speicher nachgerüstet wird

  • bei einer Sanierung die Verteilung/Zählerplätze ohnehin anfasst werden

  • im Bestand kein sinnvoller Platz/Leitungsweg für moderne Mess-/Steuerkomponenten vorhanden ist (TAB-Thema) 


Oft genügt eine Prüfung ohne großen Umbau, wenn …

  • keine wesentliche Leistungs-/Anlagenänderung geplant ist

  • der Zählerschrank bereits modern und TAB-konform ausgeführt ist


Sie planen eine Renovierung oder Sanierung?


Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch!


Kontakt



Kommentare


bottom of page